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Privilegierte Schützengilde Zeitz von 1396 e.V.

Schwarzes Brett

Aufstellung Stützen-Umbau 50 m Bahn

Die Stützen auf der 50 m Bahn sind gestellt.Alle Anschlußpunkte für die anzubringenden Betonplatten müssen genau vermessen werden.Zum Schluß werden die Fußpunkte vergossen.

Neuester Stand der Umbauarbeiten 50 m Bahn

Die Fundamente sind fertigestellt.Die Fundamentbolzen sind bereit die Stahlstützen zu positionieren.Der Streuwinkel der Projektiele wird duch seitliche Begrenzungsmauern eingeschränkt.Weiterhin ist geplant die Überdachung zu erneuern.

Arbeitseinsatz 50 m Bahn

Am Sonnabend den 10.10.26 war ein Arbeitseinsatz auf der 50 m Bahn angesagt.Es war eine mittlere Schlammschlacht,aber das Nötige wurde geschafft.Ein Baum wuchs an einer Stelle,wo eine Aufmauerung des seitlichen Begrenzungswalles geplant ist.

Aktuelles zum Umbau 50 m Bahn

Das linke Bild zeigt den angedachten Aufbau der umgebauten 50 m Bahn.Die Abschirmwände sind gut zu erkennen.So soll abgesichert werden das kein Projektiel den Schießstend verlassen kann. Das rechte Bild zeigt die verschiedenen Schußwinkel um abzusichern das die angedachten Abschirmwände richtig  positioniert sind.

Pokal der alten Säcke

Die Beteiligung am Pokal der alten Säcke war gut.Das Vereinsleben hat hier gut funktioniert. Folgende Plätze: 1. Tobias Weidlich, 2. Dr.Jörg Haberkorn 3. Jan Poser (von von links nach rechts)

FAQ ´s

FAQ für Interessenten

Häufige Fragen zur Privilegierten Schützengilde Zeitz von 1396 e.V.

Wir geben hier einen schnellen Überblick über unseren Verein, unsere Schießanlage, Trainingsmöglichkeiten, Gastnutzung, Mitgliedschaft und wichtige waffenrechtliche Grundlagen für den Einstieg in den Schießsport.

1. Wer sind wir?

Wir sind die Privilegierte Schützengilde Zeitz von 1396 e.V. und verbinden sportliches Schießen, Vereinskameradschaft und die Pflege unserer langen Schützentradition in Zeitz.

2. Seit wann gibt es das Zeitzer Schützenwesen?

Wir führen unsere Tradition auf das Jahr 1396 zurück. In unserer Chronik wird außerdem ein erstes urkundlich erwähntes Schützenfest in Zeitz für das Jahr 1411 genannt.

3. Wofür stehen wir heute?

Wir verstehen uns als Gemeinschaft für sportliches Schießen, verantwortungsvollen Umgang mit Sportgeräten, Kameradschaft und Tradition. Interessierte können bei uns den Schießsport kennenlernen, trainieren und sich über Wettkämpfe, Vereinsleben und Mitgliedschaft informieren.

4. Welche Schießstände und Anlagen bieten wir?

Unsere Anlage bietet mehrere Disziplinbereiche für unterschiedliche Entfernungen und Trainingsformen:

  • 10-m-Luftgewehrhalle mit 4 Bahnen,
  • 25-m-Stand mit 10 Bahnen, davon 5 Duellanlagen und 5 Seilzuganlagen,
  • 50-m-Stand mit 10 Bahnen und Seilzuganlage,
  • 100-m-Stand mit Seilzuganlage,
  • TRAP-Anlage mit 2 Ständen und elektrischer Taubenwurfanlage.
5. Was kann bei uns geschossen werden?

Wir ermöglichen das sportliche Schießen auf den dafür zugelassenen Ständen und nach den jeweils geltenden Stand-, Sicherheits- und Sportordnungen. Nach den Angaben unserer Website sind auf den Bahnen unter anderem Kleinkaliber, Großkaliber und Schwarzpulver zugelassen. Zusätzlich ist zu Trainingszwecken Trap-Schießen möglich.

6. Haben wir eine Trap-Anlage?

Ja. Wir verfügen über eine TRAP-Anlage mit 2 Ständen und einer elektrischen Taubenwurfanlage. Die Vereinsseite beschreibt die Trap-Nutzung als Trainingsmöglichkeit mit eingeschränkter Nutzung.

Für Trap werden auf der Website Einzelladerflinten bis Kaliber 12/70 und Weicheisenschrot bis maximal 2,6 mm genannt.

7. Wann sind unsere allgemeinen Schießzeiten?

Unsere auf der Website veröffentlichten allgemeinen Schießzeiten sind: Montag 14:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr nach Vereinbarung, Sonnabend 09:00 bis 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr nach Vereinbarung und Sonntag 09:00 bis 12:00 Uhr.

Bitte vor dem Besuch unsere aktuellen Hinweise, Sperrungen, Arbeitseinsätze und Terminänderungen auf der Website prüfen.

8. Müssen Gruppen oder Gäste vorher anfragen?

Ja. Für Gruppen, andere Vereine, Reservierungen oder besondere Nutzungen bitten wir um vorherige Vereinbarung. So können wir Standkapazitäten, Aufsicht, Sicherheitsanforderungen und organisatorische Abläufe sauber planen.

9. Können Interessierte bei uns als Gäste schießen?

Ja, Gastnutzung ist bei uns grundsätzlich vorgesehen, sofern die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen am jeweiligen Trainingstag erfüllt sind. Auf unserer Website führen wir dafür eigene Kostenpositionen für Gäste, Standnutzung und Leihwaffen auf.

10. Was kostet die Nutzung unserer Schießanlage?

Auf unserer Website nennen wir für die Standnutzung 1,00 € für Vereinsmitglieder und 10,00 € für Gäste. Scheiben können am Stand erworben werden; auf der Website wird 1,00 € pro Scheibe angegeben.

Kosten können sich ändern. Maßgeblich ist immer unsere aktuelle Beitrags- und Gebührenregelung.

11. Stellen wir Leihwaffen oder Munition bereit?

Auf unserer Website ist angegeben, dass Munition am Stand erworben werden kann. Leihwaffen beschreiben wir für Mitglieder als kostenlos und für Gäste mit 5,00 € Leihgebühr für Kurz- und Langwaffen pro Trainingseinheit von 30 Minuten.

12. Wo veröffentlichen wir Termine und Wettkämpfe?

Unsere Terminseite enthält den Gesamtterminplan und einzelne Veranstaltungen wie Vereinsmeisterschaften, Pokalschießen, Kreismeisterschaften, Königsschießen, Damenpokal, Trap-Pokal und weitere Vereinsveranstaltungen.

13. Wo stellen wir Aufnahmeantrag, Beitragsordnung und Vereinsdokumente bereit?

Im Bereich „Vereinsdokumente“ stellen wir unter anderem unseren Info-Flyer, den Aufnahmeantrag mit Lastschriftmandat, Beitragsordnungen, das Statut, die Wahlordnung sowie weitere Vereinsunterlagen bereit.

14. Haben wir Angebote für Kinder und Jugendliche?

Ja. Im Bereich „Vereinsdokumente“ verlinken wir Unterlagen zum Schnupperkurs für Kinder und Jugendliche sowie eine Einverständniserklärung für Kinder. Vor einer Teilnahme sollten die dortigen Dokumente und unsere aktuellen Hinweise geprüft werden.

15. Dürfen Kinder und Jugendliche bei uns schießen?

Das Waffengesetz erlaubt Schießen Minderjähriger auf Schießstätten nur unter besonderen Voraussetzungen. Für 12- bis unter 14-Jährige betrifft dies insbesondere Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen; für 14- bis unter 18-Jährige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch bestimmte Kleinkaliberwaffen bis 5,6 mm lfB beziehungsweise Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 zulässig sein.

Erforderlich sind insbesondere die Einwilligung der Sorgeberechtigten und die vorgeschriebene Aufsicht beziehungsweise Obhut.

16. Brauche ich für ein erstes Probeschießen eine eigene Waffenbesitzkarte?

Nein, eine eigene Waffenbesitzkarte ist für ein Probeschießen auf einer erlaubten Schießstätte nicht automatisch erforderlich. Das gilt, wenn eine Waffe dort nur vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte überlassen wird und alle gesetzlichen Vorgaben, Altersgrenzen, Aufsichtsregeln und Vereinsvorgaben eingehalten werden.

17. Welche Voraussetzungen gelten für eigene erlaubnispflichtige Sportwaffen?

Für waffenrechtliche Erlaubnisse sind insbesondere Mindestalter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein Bedürfnis erforderlich. Für Sportschützen gelten zusätzlich die besonderen Anforderungen des § 14 WaffG.

Die verbindliche Entscheidung trifft immer die zuständige Waffenbehörde.

18. Was bedeutet „Bedürfnis“ bei Sportschützen?

Für das Bedürfnis zum Erwerb einer eigenen erlaubnispflichtigen Sportwaffe muss nach § 14 WaffG unter anderem glaubhaft gemacht werden, dass das Mitglied seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt und innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig trainiert hat: entweder einmal in jedem ganzen Monat oder insgesamt 18 Mal.

19. Was ist ein Waffensachkundelehrgang?

Die Sachkunde ist ein gesetzlicher Baustein für waffenrechtliche Erlaubnisse. Wir veröffentlichen auf unserer Website Lehrgänge zur Waffensachkunde für Sportschützen; für 2026 war ein Lehrgang mit Unterricht, praktischer Unterweisung, Konsultation, Schießleistungstest sowie theoretischer und praktischer Prüfung angekündigt.

20. Was ist beim Transport eigener Waffen zum Schießstand zu beachten?

Der Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen muss im Rahmen des waffenrechtlichen Bedürfnisses erfolgen. Nach § 12 WaffG ist das erlaubnisfreie Befördern insbesondere daran geknüpft, dass die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert wird.

Waffen und Munition sind außerdem so aufzubewahren und zu sichern, dass sie nicht abhandenkommen und Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen können.